Gesellschaftsgründungen in Spanien

2 nov 2020 · 7 min. 12 sec.
Gesellschaftsgründungen in Spanien
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Gesellschaftsgründungen in Spanien durch ausländische Unternehmen. ▶️ Steuerberater in Spanien ▶️ http://www.omnia-consulting.com Tel. 0034 971 288 442 Es ist heutzutage keinesfalls selten, dass ausländische Unternehmen aus steuerlichen Gründen eigene Tochter-Gesellschaften...

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Gesellschaftsgründungen in Spanien durch ausländische Unternehmen.
▶️ Steuerberater in Spanien ▶️ http://www.omnia-consulting.com Tel. 0034 971 288 442
Es ist heutzutage keinesfalls selten, dass ausländische Unternehmen aus steuerlichen Gründen eigene Tochter-Gesellschaften in Spanien gründen.

Welche Art von Unternehmen passt am besten?
Die erste Frage, die uns unsere Kunden häufig stellen, ist, welche Art von Unternehmen wir ihnen zur Gründung raten.
Das spanische Körperschaftsrecht definiert drei Arten von Unternehmen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft.
Aufgrund ihrer unkomplizierten Vorgaben zur Gründung und dem relativ niedrigen erforderlichen Mindeststammkapital von 3.000 Euro zählt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) zu den beliebtesten Unternehmensarten. 2018 waren 97 Prozent aller in Spanien gegründeten Gesellschaften eine „Sociedad de responsabilidad limitada“.
Aktiengesellschaften (S.A.) werden in der Regel nur dann gegründet, wenn das Gesetz diese Art von Gesellschaft vorschreibt. So müssen beispielsweise Banken oder Finanzinstitute notwendigerweise die Rechtsform einer S.A. besitzen.

Kann ich nicht einfach eine Niederlassung meines Unternehmens in Spanien gründen?
Eine Alternative ist die Gründung einer Zweigstelle des ausländischen Unternehmens in unserem Land. Sie sollte immer so heißen wie die Muttergesellschaft, gefolgt von den Worten "Sucursal en España".
Das Verfahren für die Gründung einer Zweigniederlassung ist sogar noch einfacher als die Gründung eines Unternehmens, da es nicht den Entwurf einer Unternehmenssatzung benötigt.
Neben den Angaben zum Unternehmen ist die Benennung eines Wohnsitzes in Spanien und eines Vertreters mit der Befugnis, die Niederlassung zu verwalten, ausreichend, um eine Zweigstelle zu gründen. Es ist auch nicht notwendig, dass Zweigstellen ein Aktienkapital besitzen, so dass sie ohne Geld gegründet werden können. Allerdings muss in diesem Fall die Muttergesellschaft für die Zweigniederlassung gegenüber Dritten haften. Anders bei der Gründung einer eigenen Gesellschaft, die ausschließlich mit der Höhe des eingebrachten Kapitals haftet. Im Falle der Zweigniederlassung richtet sich die Haftung der Muttergesellschaft nach den für sie in ihrem Herkunftsland geltenden Vorschriften.
Ein weiterer Aspekt, der zu berücksichtigen ist, sind die zum Teil er­heblichen steuerlichen Unterschiede zwischen einer Niederlassung und der Gründung einer eigenen Gesellschaft in Spanien.

Fristen zur Gründung einer Gesellschaft
Die zweite Frage, die uns unsere Kunden häufen stellen, lautet: Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft und wie schnell können wir die Geschäftstätigkeit aufnehmen? Die Dauer einer Gesellschafts­gründung hängt in hohem Maße davon ab, wie schnell der Unternehmer alle dafür notwendigen Unterlagen bereitstellen kann.
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Autore Juanjo Amengual
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